Garantiebestimmungen

Wir wünschen Ihnen lange Freude an und mit Ihrem original Pro-Tent Faltzelt.

Unter der Bedingung des korrekten Einsatzes gemäss Bedienungsanleitung und der zusätzlichen Gefahrenhinweise, die unseren Zeltgestellen bei Auslieferung beigefügt sind, gewähren wir auf Materialfehler oder Produktmängel folgende Garantiefristen:

  • Garantie auf Gestelle der Marke Pro-Tent: 5 Jahre
  • Garantie auf unsere Dächer und Seitenwände: 2 Jahre
  • Garantie auf Zubehör: 2 Jahre

Aluminium-Faltzelte sind Leichtbauzelte, die für kurzzeitige Anwendungen und nicht für Langzeiteinsätze konzipiert sind. Die verwendeten Stoffe sind wasserabweisend und UV-stabilisiert, mit einer Lichtechtheitsstufe von mindestens 7 (gültig für alle Stofffarben).

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind insbesondere mechanische Beschädigungen an Gestellen, Querverbindern, Dächern und Seitenwänden, welche mutwillig, aufgrund unsachgemässer Bedienung und Gewalteinwirkung, infolge nicht fachgerechter Sicherung (Abspannen) der Faltzelte oder bei Kontakt mit rauen Oberflächen (wie z.B. Mauern, Steinen etc.) entstehen.

Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung sowie das den Zelten beigelegte Gefahrenblatt vor dem ersten Einsatz unbedingt sorgfältig durch.

Generell sind Faltzelten beim Outdoor-Einsatz aufgrund ihrer Leichtbauweise immer möglichen Gefahren durch Wind und wechselnde Wetterlagen ausgesetzt. Bei leichtem Wind ermöglichen Gewichtsplatten eine zusätzliche Grundstabilität; spätestens bei zu erwartend stärkerem Wind oder plötzlich auftretenden Böen ist das fachgerechte Abspannen des kompletten Zeltes (mit dem mitgeliefertem Pro-Tent Abspannset) unerlässlich.

Ausdrücklich weisen wir auf mögliche Gefahren hin, die bei unbeaufsichtigten und für längere Zeit im Aussenbereich aufgestellten Zelten bestehen: Insbesondere bei nicht oder schlecht gespannten Dächern kann das mitunter massive Gewicht von angesammeltem Regenwasser oder Schnee auf den Dächern die Zelte zum Einsturz bringen!

Die fahrbare Transporttasche ist als Roll-Einheit konzipiert. Bei unachtsamem Befahren von Randsteinen oder Treppenabsätzen besteht durch die Schlagwirkung auf die Rollmechanik entsprechend Bruchgefahr.

Gültig ab 1. Januar 2023

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