Wenn Wind und Wetter zum Risiko werden
Kurzinterview mit Beat Ettlin von SB Partner über Versicherung, Sturmschäden und das richtige Vorgehen im Schadenfall
Ein Faltzelt ist schnell aufgebaut, flexibel einsetzbar und für viele Unternehmen an Events, Messen und Veranstaltungen kaum wegzudenken. Doch was passiert eigentlich, wenn plötzlich ein Sturm aufzieht, das Zelt beschädigt wird oder sogar fremdes Eigentum zu Schaden kommt? Wir haben bei Beat Ettlin von SB Partner nachgefragt, worauf Faltzelt-Besitzer in der Schweiz beim Thema Versicherung achten sollten.
Ein Faltzelt ist schnell aufgebaut, flexibel einsetzbar und für viele Unternehmen an Events, Messen und Veranstaltungen kaum wegzudenken. Doch was passiert eigentlich, wenn plötzlich ein Sturm aufzieht, das Zelt beschädigt wird oder sogar fremdes Eigentum zu Schaden kommt? Wir haben bei Beat Ettlin von SB Partner nachgefragt, worauf Faltzelt-Besitzer in der Schweiz beim Thema Versicherung achten sollten.
Beat, kann man ein Faltzelt überhaupt versichern?
Ja, grundsätzlich schon. Bei Unternehmen kann ein Faltzelt je nach bestehender Versicherung beispielsweise über die Geschäfts-Sachversicherung mitversichert sein.
Wichtig ist aber, nicht automatisch davon auszugehen, dass damit sämtliche Risiken abgedeckt sind. Ich empfehle deshalb, mit dem Versicherungsberater konkret zu prüfen, ob das Faltzelt selbst, die individuelle Bedruckung und das Zubehör eingeschlossen sind und ob der Versicherungsschutz auch ausserhalb des eigenen Firmengeländes gilt.
Gerade Sturmschäden sind bei Faltzelten ein grosses Thema. Ab welcher Windstärke spricht die Versicherung überhaupt von einem Sturm?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu machen: Die oft genannten rund 62 km/h beziehen sich auf die Gebäudeversicherung. Bei privaten Versicherungsgesellschaften gilt im Sachbereich eine höhere Sturmgrenze.
Im Sachbereich von Privatversicherungen wird ein Sturm grundsätzlich erst ab 75 km/h anerkannt. Für Gebäudeversicherungen sind dagegen bereits Windgeschwindigkeiten von rund 62 km/h relevant.
Diese Unterscheidung ist in der Praxis entscheidend. Ein Wind kann bereits stark genug sein, um ein Faltzelt zu beschädigen, versicherungstechnisch aber trotzdem noch unter der massgebenden Sturmgrenze liegen. Deshalb sollte man vorab klären, welche Grenze für die eigene Versicherung beziehungsweise Police gilt.
Wenn mein Zelt bei 50 oder 60 km/h beschädigt wird – heisst das, dass die Versicherung nicht bezahlt?
Ja, im Sachbereich einer privaten Versicherung kann genau das passieren. Liegt der gemessene Wind unter 75 km/h, ist die Voraussetzung für einen versicherten Sturmschaden in der Regel nicht erfüllt – auch wenn der Wind bereits stark genug war, um das Zelt zu beschädigen.
Solche Fälle hatten wir in der Praxis tatsächlich schon: Der Wind war für den Schaden stark genug, aus Sicht der Versicherungsbedingungen aber «zu schwach», weil die erforderliche Windgeschwindigkeit nicht erreicht wurde. Bei Gebäudeversicherungen können andere Grenzwerte gelten; dort sind die genannten rund 62 km/h relevant.
Genau deshalb würde ich jedem Faltzelt-Besitzer empfehlen, die konkrete Sturmgrenze seiner Versicherung zu kennen und diese Frage nicht erst dann zu klären, wenn bereits ein Schaden entstanden ist.
Welche Verankerung muss ich verwenden, damit das Zelt aus Sicht der Versicherung korrekt gesichert ist?
Grundsätzlich gilt: Das Zelt muss entsprechend den Vorgaben des Herstellers und passend zur jeweiligen Wetter- und Bodensituation gesichert werden.
Bei Pro-Tent gehören dazu eine ausreichende Beschwerung sowie bei Wind ein zusätzliches fachgerechtes Abspannen. Wo der Untergrund es erlaubt, können Heringe und Abspanngurte eingesetzt werden. Ist das nicht möglich, kommen entsprechend dimensionierte Gewichts- oder Wasserlösungen zum Einsatz.
Wichtig ist: Nicht irgendeine Befestigung verwenden, sondern die für das jeweilige Zelt vorgesehene Sicherung. Im Schadenfall kann die Frage, ob das Zelt fachgerecht aufgestellt und gesichert war, eine wichtige Rolle spielen.
Reichen Gewichtsplatten alleine aus?
Das hängt von den Verhältnissen ab. Gewichtsplatten geben dem Zelt eine gute Grundstabilität. Bei zunehmendem Wind ist aber eine zusätzliche Abspannung wichtig.
Bei Pro-Tent sollte die benötigte Beschwerung auf Zeltgrösse und Einsatz abgestimmt sein. Bei Wind empfiehlt sich eine Abspannung an allen vier Dachecken. Bei den Seitenwänden ist es ebenfalls wichtig, dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten – also entweder alle Wände montieren und schliessen oder sie komplett entfernen. Besonders ungünstig ist ein Zelt mit drei geschlossenen Seiten und einer offenen Seite.
Und wie sieht es mit dem Selbstbehalt aus? Muss der Kunde bei einem Sturmschaden immer einen Teil selber bezahlen?
Das hängt von der jeweiligen Versicherung und der vereinbarten Deckung ab. Je nach Police kann ein Selbstbehalt pro Schadenfall vorgesehen sein.
Gerade bei Faltzelten lohnt es sich, diesen Punkt vorab anzuschauen. Denn bei einem kleineren Schaden kann die Höhe des Selbstbehalts durchaus relevant dafür sein, ob eine Schadenmeldung beziehungsweise eine Reparatur über die Versicherung sinnvoll ist.
Meine Empfehlung ist deshalb, sich nicht nur zu fragen: «Bin ich versichert?», sondern auch: «Wie hoch ist mein Selbstbehalt und welche Schäden sind tatsächlich gedeckt?»
Was ist, wenn ein Sturm plötzlich kommt und das Zelt trotz korrekter Sicherung beschädigt wird?
Als Erstes geht es immer um die Sicherheit der Personen. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte versucht werden, weitere Schäden zu verhindern.
Danach gilt: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Fotos vom gesamten Zelt, von der Verankerung, den Gewichten beziehungsweise Abspannungen, den beschädigten Teilen und wenn möglich auch von der Umgebung sind sehr hilfreich.
Auch Angaben zum Zeitpunkt des Schadens und zur damaligen Wettersituation können wichtig sein. Anschliessend sollte der Schaden möglichst rasch dem Versicherungsberater beziehungsweise der Versicherung gemeldet werden. Beschädigte Teile würde ich zudem nicht sofort entsorgen, bevor das weitere Vorgehen mit der Versicherung geklärt wurde.
Und was passiert, wenn mein Faltzelt wegfliegt und dabei beispielsweise ein Auto oder den Stand eines anderen Ausstellers beschädigt?
Dann geht es neben dem eigenen Sachschaden auch um die Haftpflicht.
Die Versicherung prüft, ob der Besitzer beziehungsweise Betreiber des Faltzeltes für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Dabei kann wiederum relevant sein, ob das Zelt fachgerecht aufgebaut, ausreichend gesichert und trotz einer erkennbaren Wettergefahr weiter betrieben wurde.
Für Unternehmen ist es deshalb sinnvoll, nicht nur die Versicherung des eigenen Zeltes anzuschauen, sondern auch zu prüfen, wie solche Fälle über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.
Viele Kunden lassen ihr Faltzelt über mehrere Tage oder sogar Wochen stehen. Wann gilt ein Faltzelt nicht mehr als temporäres Zelt, sondern als feste Baute?
Das lässt sich nicht mit einer einfachen Anzahl Tage beantworten. Ob eine Installation als temporäre Anlage, Fahrnisbaute oder baurechtlich relevante Baute beurteilt wird und ob dafür eine Bewilligung notwendig ist, hängt unter anderem vom Standort, der Dauer, der Nutzung, der Art der Befestigung und den örtlichen Vorschriften ab.
Auch ein Zelt, das nicht mit einem klassischen Fundament im Boden verankert ist, ist deshalb nicht automatisch von Bewilligungspflichten ausgenommen.
Wer ein Faltzelt über längere Zeit am gleichen Standort einsetzen möchte – beispielsweise als dauerhafte Verkaufs-, Gastronomie- oder Arbeitsfläche – sollte dies vorgängig mit der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Baubehörde abklären.
Dein wichtigster Tipp an alle Besitzer eines Faltzeltes?
Nicht erst nach einem Schaden herausfinden, wie das Zelt versichert ist.
Ich würde einmal fünf konkrete Punkte mit dem Versicherungsberater anschauen: Ist mein Faltzelt inklusive Bedruckung und Zubehör versichert? Wie sieht die Deckung bei Sturm aus? Welche Sturmgrenze gilt für meine Versicherung – insbesondere im Sachbereich? Wie hoch ist mein Selbstbehalt? Und welche Anforderungen stellt die Versicherung an die Sicherung und Verankerung des Zeltes?
Wer diese Fragen vorher geklärt hat und sein Zelt entsprechend den Herstellervorgaben aufstellt, hat im Schadenfall eine wesentlich bessere Ausgangslage.
5 Punkte vor dem nächsten Einsatz
• Versicherungsdeckung für Zelt, Bedruckung und Zubehör prüfen
• Sturmgrenze der eigenen Versicherung klären: Gebäudeversicherung ca. 62 km/h, private Sachversicherung 75 km/h
• Selbstbehalt kennen
• Zelt gemäss Herstellervorgaben beschweren und bei Wind zusätzlich abspannen
• Bei längerfristigem Aufbau allfällige Bewilligungspflicht mit Gemeinde/Baubehörde klären
Hinweis: Versicherungsdeckung, Selbstbehalte und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft und Police. Auch Bewilligungspflichten können kantonal und kommunal unterschiedlich geregelt sein. Die Aussagen im Interview dienen als allgemeine Orientierung und sollten vor Veröffentlichung von Beat Ettlin fachlich geprüft bzw. freigegeben werden.