Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zu Grunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an die Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Die Geschäftsbedingungen unserer Kunden/Vertragspartner finden keine Anwendung, selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Es liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Die Kunden dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nutzen oder Dritten zugänglich machen.

3. Preise und Zahlung

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk (Zentrallager Deutschland). Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und bei Exportlieferungen keinen Zoll, keine Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, werden berechnet und sind zu entschädigen.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung, in welcher die Zusatzkosten aufgeführt werden.

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

Druckausführungen und andere Drittkosten sind nach Auftragserteilung zur Zahlung fällig, soweit dies im schriftlichen Vertrag vereinbart ist. Wir behalten uns vor im schriftlichen Vertrag Vorauszahlungen auf Material und Arbeitsleistungen zu vereinbaren.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wir behalten uns vor, unsere Lieferung von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung seiner Daten an unser Partnerunternehmen zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zu.

Der Auftraggeber darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

4. Lieferung und Lieferzeit

Sofern wir den Versand übernehmen erfolgt die Lieferung ab Zentrallager Deutschland.

Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, das ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Wir behalten uns vor, unbeschadet der Rechte aus Verzug des Auftraggebers, vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum zu verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen oder die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

Wir sind dann zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.

Soweit wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten bzw. soweit uns eine Lieferung oder Leistung unmöglich wird, so begrenzt sich unsere Haftung auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Zentrallager in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, soweit nichts anderes schriftlich bestimmt ist.

Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir das dem Auftraggeber angezeigt haben.

Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, geht die Kaufsache als abgenommen, wenn

  • die Lieferung und - sofern wir auch die Installation schulden - die Installation abgeschlossen ist,
  • wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben,
  • seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit der Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
  • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

6. Gewährleistung, Sachmängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach der Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach der Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Wir vergüten bei berechtigter Mängelrüge die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir innerhalb angemessener Frist berechtigt oder verpflichtet zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu wählen. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 8. bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, beispielsweise Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder die Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder - beispielsweise aufgrund einer Insolvenz- aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns gehemmt.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Unsere Kunden sind befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange sie uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug sind. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Auftraggeber unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Kunden zurückzunehmen. Der Auftraggeber tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

8. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8. eingeschränkt.

Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertrags wesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstand sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstand typischerweise zu erwarten sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 500.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung wesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Lieferumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieser Z. 8. gelten nicht, soweit wir wegen vorsätzlichen Verhaltens haften, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bei allem aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz 65589 Hadamar-Niederzeuzheim.

Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

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